Beschlüsse der Stadtverordneten vom 28.Mai

Voraussichtlich im Frühjahr 2021 sollen die Bauarbeiten für den Bildungscampus in Glindow beginnen. Um dieses Datum nicht zu gefährden, hat Bürgermeisterin Manuela Saß am 21. April mit einer Eilentscheidung der Erschließungsplanung für den Bildungscampus zugestimmt. Um einen Bauauftrag zur Erschließung erteilen zu können, ist eine öffentliche Ausschreibung erforderlich, das geht nicht ohne Planungsunterlagen. Mit der Erschließung soll nach der Vergabe des Bauauftrages im September 2020 begonnen werden.

Die Stadtverordneten haben diese Eilentscheidung genehmigt. Zur Finanzierung waren bereits 1,4 Millionen Euro im städtischen Doppelhaushalt bereitgestellt, die Erschließung ist beitragspflichtig. Die Planung sieht eine neue kommunale Erschließungsstraße mit Gehweg sowie einen Parkplatz mit 89 Stellplätzen vor. Die neue Straße wird auf Höhe der jetzigen Einmündung Heinrich-Heine-Straße an die L90 mit einem neuen Kreisverkehr angebunden. Für den ÖPNV werden im Knotenpunktarm Campus zwei Haltebereiche und eine Wendemöglichkeit für Busse vorgehalten. Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen Brandenburg und waren auch Thema im Bebauungspanverfahren für den Campus.

Die Stadt Werder (Havel) ist für fünf Friedhöfe im Gemeindegebiet Friedhofsträger. Vor zwei Jahren wurden die Friedhofsgebühren letztmalig kalkuliert, in der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstagabend hat die Verwaltung eine neue Kalkulation vorgelegt. Die Stadtverordneten verabschiedeten auf dieser Grundlage neue Gebührensätze, wobei es gegenüber den alten Gebührensätzen meist keine wesentlichen Abweichungen gibt. Für die beiden Friedhöfe in Werder, die beiden Friedhöfe in Töplitz und den Friedhof in Plötzin gelten drei unterschiedliche Gebührensätze. Damit sollen Kosten und die Einsparungen dort berücksichtigt werden, wo sie entstehen. So führt auf einzelnen Friedhöfen zum Beispiel ehrenamtliches Engagement zu nicht unerheblichen Einsparungen. Für Kindergräber werden auf Werderaner Friedhöfen laut Beschluss der Stadtverordneten auch in Zukunft keine Gebühren erhoben.

Die Stadtverordneten haben der Entscheidung der Bürgermeisterin, den Kameraden Sebastian Schenk zum 1. Juni für die Dauer von sechs Jahren als ehrenamtlicher Stadtwehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Werder (Havel) zu ernennen, einstimmig zugestimmt. Seit zwei Jahren ist die Position unbesetzt. Sebastian Schenk und Stephan Kranig teilten sich die Leitung als Stellvertretende Stadtwehrführer. Nach einer Ausschreibung und Befragung der zwei Bewerber sprachen sich 78 Prozent der Führungskräfte der Werderaner Feuerwehren für Sebastian Schenk aus, ebenso der Kreisbrandmeister Jens Heinze und die Leitung des Fachbereichs  3. Die Bürgermeisterin folgte dieser Empfehlung. Sebastian Schenk ist 38 Jahre alt und ist bereits als 15-Jähriger in die Freiwillige Feuerwehr eingetreten. Seit fünf Jahren ist er Ortswehrführer der Plessower Feuerwehr. Seit 2017 ist er Löschzugführer des Löschzuges 2 und Stellvertretender Stadtwehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Werder (Havel).

Für den früheren Standort von Werder Frucht in Glindow soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das haben die Stadtverordneten mehrheitlich beschlossen. Die bebauten Betriebsflächen gehören heute mit der Havelfrucht GmbH einer Werder-Frucht-Partnerin. Ziel des Bebauungsplan-Verfahrens ist die langfristige Sicherung des Unternehmensstandortes, eine geordnete Erschließung der Betriebsflächen sowie die Möglichkeit von Nutzungserweiterungen unter Berücksichtigung von Umweltbelangen.

Die Stadtverordnetenversammlung haben eine neue Satzung über den Zuschuss zur Versorgung mit Mittagessen für die Kindertagesstätten, Horten und alternativen Betreuungsformen in Trägerschaft der Stadt Werder (Havel) (Essensgeldsatzung) beschlossen. Dieser Beitrag wird in Werder ab 1. August von 1,70 auf 1,87 Euro steigen. Ursprünglich war die Beitragserhöhung höher kalkuliert worden. Nach einem Änderungsantrag wurden die Bereiche Strom, Küche und Müll aber aus der Kalkulation gestrichen. Somit sind nur Lebensmittel und Wasser in der Kalkulation verblieben. Das Kitagesetz legt eine Beteiligung der Personensorgeberechtigten in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen fest, gibt aber keine Vorgaben zur Ermittlung der Höhe. Die tatsächlichen Kosten für das Kitaessen betragen in Werder aktuell 3,34 Euro. Neu in der Satzung ist die Möglichkeit einer taggenauen Abrechnung des Beitrages, die nun auf Wunsch von Eltern alternativ zu einer monatlichen Pauschale gewählt werden kann.

Die Nutzungsdauer für die Musterhaussiedlung in den Havelauen soll um fünf Jahre verlängert werden. Der bestehende Bebauungsplan für die etwa 23 Parzellen soll entsprechend geändert werden. Die Nutzung als Musterhaussiedlung wurde mit dem Bebauungsplan aus dem Jahr 2011 befristet festgesetzt. Die Ausstellung soll im Anschluss als Wohngebiet genutzt und nicht abgerissen werden. Diese Umwandlung soll nun auf Antrag des Betreibers erst mit dem 1. Januar 2031 erfolgen. Die Ausstellung in den Havelauen zu etablieren, hat sich als ein langwieriger Prozess herausgestellt. Im Zeitraum 2012 bis 2019 wuchs die Zahl der ausstellenden Hausbaufirmen langsam von zwei auf zehn. Im Jahr 2020 gab es vier weitere Vertragsunterzeichnungen. Den Anbietern der Musterhäuser soll mit der Friständerung ein Zeitraum von wenigstens 10 Jahren für den jeweiligen Betrieb der Ausstellungsobjekte gewährleistet werden.

Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn-und Feiertage ist auf Beschluss der Stadtverordneten geändert worden. Die Verkaufsstellen dürfen nun nur noch aus Anlass der Herbstruderregatta am 13. September und des Weihnachtsmarktes am 29. November am Sonntag geöffnet werden. Die ersten drei Termine am 24. Mai, 7. Juni und 23. August wurden vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Untersagung großer öffentlicher Veranstaltungen – hier Werder Classic, dem German Masters Championat und dem Kunsthandwerkermarkt - ersatzlos gestrichen. Verkaufsoffene Sonntage sind nur mit Bezug zu besonderen Ereignissen bzw. Veranstaltungen erlaubt.

Die Stadtverordneten haben die Stadtverwaltung beauftragt, Eltern mit Notbetreuung von den Kita-Beiträgen für die Monate April und Mai 2020 zu entlasten. Die Landesregierung hatte angekündigt, für alle Eltern, die in der Corona-Krise keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, ab April die Kita-Beiträge übernehmen zu wollen. Dafür sollen etwa 14 Millionen Euro pro Monat bereitgestellt werden. Mit dem Beschluss der Stadtverordneten sollen nun auch Mitarbeiter kritischer Infrastrukturen mit Kindern in der Notbetreuung entlastet werden. „Es ist ein wichtiges Zeichen des Dankes für unsere Bürgerinnen und Bürger in den systemrelevanten Bereichen, wenn sie eine finanzielle Entlastung erhalten. Es ist auch ein wichtiges Signal, dass wir in unserer Stadt auch in diesen schwierigen Zeiten zusammenhalten“, wie es in der Beschlussbegründung heißt. Die Kosten der Entlastung bezifferte der 1. Beigeordnete Christan Große auf etwa 66.000 Euro.