Zuschlagsverbot für Therme in Werder aufgehoben

Der Antrag auf die Nachprüfung des Vergabeverfahrens für Werders Therme ist am 19.Juli 2018 zurückgenommen worden. Der unterlegene Bieter, der die Überprüfung des Vergabeverfahrens beantragt hatte, entschied sich während der mündlichen Verhandlung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg in Potsdam für diesen Schritt. Dazu erklärt Bürgermeisterin Manuela Saß: „Es ist das gute Recht eines jeden Bieters, Vergabeentscheidungen einer rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen. Doch das EU-Vergabeverfahren für unsere Therme fand und findet zu wettbewerbskonformen Rahmenbedingungen statt.“ Das sei bei dem Termin bei der Vergabekammer einmal mehr deutlich geworden. Die Kammer habe die Vergabeunterlagen acht Wochen lang geprüft und keine Vergabefehler, insbesondere bei der Bewertung der Angebote, erkannt. „Die Schlussfolgerung des unterlegenen Bieters, seine Rüge zurückzuziehen, war deshalb konsequent“, so die Bürgermeisterin. Das Zuschlagsverbot an den Bestbieter wurde durch die Vergabekammer aufgehoben. Nach Billigung des Vertrags durch den Badausschuss im August kann die Bürgermeisterin die Verträge planmäßig unterschreiben.