Schließung städtischer Einrichtungen in Werder

Die Landesregierung Brandenburg hat heute in einer Sondersitzung eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen. Damit  wurden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in Landesrecht umgesetzt. Die neue Verordnung tritt – wie auch in den anderen 15 Bundesländern – ab Montag, 2. November, und gilt bis Ende des Monats. 

In diesem Zusammenhang kündigt die Stadtverwaltung Werder (Havel), ab Montag, 2. November, zunächst für die Gütigkeitsdauer der gesetzlichen Einschränkungen, folgende Maßnahmen an:

  • Die kommunalen Sportstätten der Stadt werden für den Vereins- und Freizeitsport geschlossen. Ob Sportstätten für den Individualsport allein oder zu zweit geöffnet bleiben, wird im Einzelfall entschieden. Der Schulsport in den Schulsportstätten wird weiter ermöglicht. 
  • Alle Räumlichkeiten kommunaler Schulen und Kitas sind für Veranstaltungen und Kurse externer Partner oder Träger, die nicht im Rahmen des regulären Unterrichtstages bzw. der regulären Kinderbetreuung stattfinden, ebenfalls geschlossen. 
  • In den Rathäusern und im Bürgerservice ist der Publikumsverkehr auf unvermeidliche Vorgänge eingeschränkt. Bürger werden gebeten, sich für alle Anliegen per E-Mail oder telefonisch zu den gewohnten Sprechzeiten an die Mitarbeiter zu wenden. Auf der kommunalen Homepage ist ein Dienstleistungs-A-Z mit allen Kontakten der Stadtverwaltung eingerichtet. Für Anliegen, für die ein persönliches Erscheinen unabdingbar ist (z.B. Aufgebot zur Eheschließung, Personaldokument beantragen), können Termine mit Mitarbeitern der Rathäuser und des Bürgerservice' telefonisch vereinbart werden. An allen Verwaltungsstandorten wurden Räume für solche Termine eingerichtet, in denen den besonderen Hygieneanforderungen Rechnung getragen werden kann.
  • Die Tourist-Information und das Stadtarchiv werden für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Die kommunalen Gemeindehäuser der Stadt werden geschlossen, auch der Sitzungssaal im Schützenhaus und der Saal der Bismarckhöhe stehen nicht mehr für Veranstaltungen zur Verfügung. Ausgenommen sind Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Gremien sowie der Ortsbeiräte. Festlegungen für ein verschärftes Hygienekonzept für die Sitzungen sollen im Laufe der nächsten Woche getroffen werden. 
  • Die laufende Ausstellung der Stadtgalerie Kunst-Geschoss endet planmäßig am Sonntag, 1. November. Die  am 25. November geplante Ausstellungseröffnung fällt aus. Es ist dafür ein digitales Format geplant. 

Die Stadt Werder (Havel) hat dem Landkreis Potsdam-Mittelmark angeboten, bei der Umsetzung der Eindämmungsverordnung und der Quarantäneverordnung erneut Amtshilfe zu leisten. Der Landkreis hat für Montag ein entsprechendes Amtshilfeersuchen angekündigt. Für das Werderaner Ordnungsamt werden bereits Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der neuen Eindämmungsverordnung geplant. Bei gravierenden Verstößen wird die Stadt mit der Polizeiwache Werder (Havel) zusammenarbeiten. 

Bürgermeisterin Manuela Saß führt jeden Dienstag eine Telefonsprechstunde zu den kommunalen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zu anderen kommunalen Fragen durch. Die Bürgermeisterin ist dienstags von 16 bis 18 Uhr unter Tel. (03327) 783 388 zu erreichen. Auf der kommunalen Homepage gibt es unter www.werder-havel.de/corona Informationen und Links zu den geltenden Bestimmungen und zu wichtigen Kontakten.