Neue KITA-Beitragssatzung

Am 15. November 2018 hat der Hauptausschuss einstimmig die neue KITA-Beitragssatzung befürwortet. Diese soll zusätzlich zum beitragsfreien KITA-Jahr ab 01. Januar 2019 in Kraft treten und rund 80 Prozent der Eltern finanziell bei der Kinderbetreuung entlasten.

Berechnungsgrundlagen sind das Nettogehalt der Eltern, die Kinderzahl und die Betreuungszeit. Die Beiträge liegen zwischen 14 und maximal 315 Euro. Mit der neuen Beitragsstaffelung werden besonders Geringverdienende und Eltern mit mehreren Kindern entlastet. Eltern mit gutem, mittlerem und hohem Einkommen, die nur ein Kind haben zahlen dafür etwas höhere Beiträge. Bis Ende 2019 gilt eine Übergangsregelung, die die monatliche Mehrbelastung auf maximal 40 Euro begrenzt. 
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Elternschaft, der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtverwaltung und des Landratsamtes hat die neue Beitragssatzung erarbeitet. Auch die freien Träger wurden beteiligt. Die Elternschaft hatte eine alternative Beitragsstaffelung vorgeschlagen, die allerdings im Hauptausschuss keine Mehrheit fand. Abschließend entscheiden die Stadtverordneten am  13. Dezember 2018 über die neue Satzung.